Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der LYOSAFE GmbH

Stand: Juni 2026

LYOSAFE GmbH

Hindenburger Straße 19
67067 Ludwigshafen am Rhein

Geschäftsführer: Noravan Arafat

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein · HRB 70907

E-Mail: info@lyosafe.de

Webseite: www.lyosafe.de

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Aufträge, Dienstleistungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen der LYOSAFE GmbH und ihren Auftraggebern.
  2. Die LYOSAFE GmbH erbringt insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheitsdienstleistungen, Objektschutz, Revierdienst, Veranstaltungsschutz, Empfangs- und Kontrolldienste, Gebäudereinigung, Unterhaltsreinigung, Treppenhausreinigung, Büroreinigung, Glas- und Grundreinigung, Hausmeisterservice, Objektbetreuung, Kontrollgänge, Winterdienst, Garten- und Außenanlagenpflege sowie sonstige vereinbarte infrastrukturelle Dienstleistungen.
  3. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die LYOSAFE GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  5. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor. Maßgeblich ist der Inhalt des jeweiligen Angebots, der Auftragsbestätigung, des Dienstleistungsvertrages oder der schriftlichen Individualvereinbarung.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote der LYOSAFE GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung der LYOSAFE GmbH, durch Unterzeichnung eines Vertrages, durch Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung mit Wissen und Zustimmung des Auftraggebers.
  3. Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages bedürfen der Bestätigung durch die LYOSAFE GmbH in Textform.
  4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis, Dienstleistungsvertrag, Einsatzplan, Objektplan, Reinigungsplan, Sicherheitskonzept oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
  2. Die LYOSAFE GmbH schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, tatsächlichen oder rechtlichen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Bei Sicherheitsdienstleistungen umfasst die Leistung insbesondere die vereinbarten Bewachungs-, Kontroll-, Schutz-, Empfangs-, Veranstaltungs-, Revier- oder Objektdienste. Polizeiliche oder hoheitliche Befugnisse werden durch die LYOSAFE GmbH und ihre Mitarbeiter nicht ausgeübt.
  4. Bei Reinigungsleistungen umfasst die Leistung insbesondere die vereinbarten Reinigungsarbeiten gemäß Reinigungsplan, Intervall, Objektbeschreibung oder Leistungsverzeichnis.
  5. Beim Hausmeisterservice und der Objektbetreuung umfasst die Leistung insbesondere die vereinbarten Kontrollgänge, Sichtprüfungen, kleinere Tätigkeiten, Objektmeldungen, Mülltonnenservice, Außenanlagenpflege, Winterdienst oder sonstige vereinbarte Dienste.
  6. Nicht geschuldet sind Arbeiten, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, insbesondere handwerkliche Facharbeiten, Reparaturen, technische Wartungen, gefährliche Arbeiten, Arbeiten mit besonderer Zulassungspflicht oder Arbeiten, für die besondere behördliche Genehmigungen erforderlich sind, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig sind.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Pläne, Schlüssel, Zutrittsberechtigungen, Zugangscodes, Ansprechpartner, Objektbesonderheiten und Sicherheitsanweisungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Auftraggeber hat die LYOSAFE GmbH unverzüglich über besondere Gefahren, technische Anlagen, Alarmanlagen, Brandschutzanlagen, Zugangsbeschränkungen, Hausordnungen, Baustellenrisiken, Gefahrstoffe, Hygienevorgaben und sonstige relevante Umstände zu informieren.
  3. Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungsstörungen, die auf fehlende, falsche oder verspätete Informationen des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten der LYOSAFE GmbH.
  4. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Mitarbeiter der LYOSAFE GmbH die zur Leistungserbringung erforderlichen Bereiche betreten und die vereinbarten Tätigkeiten durchführen können.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel oder Beanstandungen unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.

§ 5 Personal und Einsatzorganisation

  1. Die Auswahl, Einteilung und Organisation des eingesetzten Personals obliegt der LYOSAFE GmbH.
  2. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf den Einsatz bestimmter Mitarbeiter, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Die LYOSAFE GmbH ist berechtigt, eingesetztes Personal aus organisatorischen, krankheitsbedingten, betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen auszutauschen.
  4. Weisungen des Auftraggebers an Mitarbeiter der LYOSAFE GmbH dürfen nur objektbezogen und im Rahmen der vereinbarten Leistung erfolgen. Arbeitsrechtliche Weisungen bleiben ausschließlich der LYOSAFE GmbH vorbehalten.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter der LYOSAFE GmbH während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Vertragsende nicht direkt oder indirekt abzuwerben oder ohne Zustimmung der LYOSAFE GmbH zu beschäftigen. Für jeden schuldhaften Verstoß kann die LYOSAFE GmbH eine angemessene Vertragsstrafe geltend machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

§ 6 Subunternehmer

  1. Die LYOSAFE GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten geeignete Subunternehmer einzusetzen, sofern dem keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung entgegensteht.
  2. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber bleibt bei der LYOSAFE GmbH.
  3. Bei erlaubnispflichtigen Bewachungstätigkeiten werden nur geeignete und rechtlich zulässige Kräfte eingesetzt.

§ 7 Sicherheitsdienstleistungen

  1. Sicherheitsdienstleistungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der gewerberechtlichen Vorgaben für das Bewachungsgewerbe, erbracht.
  2. Wachpersonen der LYOSAFE GmbH besitzen keine polizeilichen oder hoheitlichen Befugnisse. Ihre Rechte ergeben sich aus den gesetzlichen Jedermannsrechten, dem Hausrecht, vertraglichen Vereinbarungen und sonstigen gesetzlichen Regelungen.
  3. Die LYOSAFE GmbH übernimmt keine Garantie für die vollständige Verhinderung von Diebstahl, Einbruch, Vandalismus, Hausfriedensbruch, Störungen, Schäden, Straftaten oder sonstigen Ereignissen.
  4. Sicherheits- und Kontrollgänge erfolgen im vereinbarten Umfang. Nicht vereinbarte Sonderkontrollen, Zusatzstreifen, Alarmverfolgungen oder außerordentliche Einsätze werden gesondert berechnet.
  5. Bei Gefahr im Verzug ist die LYOSAFE GmbH berechtigt, angemessene Sofortmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Ansprechpartner oder sonstige zuständige Stellen zu informieren. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber, soweit sie objektbezogen erforderlich waren.

§ 8 Gebäudereinigung

  1. Reinigungsleistungen werden gemäß dem vereinbarten Reinigungsplan, Leistungsverzeichnis oder Angebot erbracht.
  2. Der Auftraggeber stellt, sofern nicht anders vereinbart, Wasser, Strom, Entsorgungsmöglichkeiten, geeignete Zugänge und erforderliche Objektinformationen kostenfrei zur Verfügung.
  3. Besondere Verschmutzungen, Bauendreinigung, Grundreinigung, Glasreinigung, Sonderreinigung, Graffiti-Entfernung, Desinfektionsarbeiten oder Reinigungen mit besonderer Gefahrenlage sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  4. Für Schäden an empfindlichen, vorgeschädigten, ungeeigneten oder nicht fachgerecht verlegten Materialien haftet die LYOSAFE GmbH nur bei schuldhaftem Verhalten.
  5. Der Auftraggeber hat auf besondere Materialien, Pflegehinweise, Oberflächen, Beschichtungen, Herstellerangaben oder Reinigungseinschränkungen vor Beginn der Leistung hinzuweisen.

§ 9 Hausmeisterservice, Objektbetreuung und Winterdienst

  1. Hausmeisterleistungen und Objektbetreuungsleistungen erfolgen nach dem vereinbarten Leistungsumfang.
  2. Der Hausmeisterservice umfasst keine meisterpflichtigen, zulassungspflichtigen oder gefahrgeneigten Facharbeiten, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig sind.
  3. Winterdienstleistungen erfolgen nach der vereinbarten Einsatzzeit, Fläche, Wetterlage und Leistungsbeschreibung. Eine vollständige dauerhafte Eis- und Schneefreiheit kann nicht garantiert werden.
  4. Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für die Festlegung der zu räumenden und zu streuenden Flächen, soweit diese nicht ausdrücklich durch Plan oder Leistungsbeschreibung bestimmt sind.
  5. Bei außergewöhnlichen Wetterereignissen, Dauerschneefall, Eisregen, Glatteisbildung oder höherer Gewalt kann es zu Verzögerungen oder eingeschränkter Leistungserbringung kommen.

§ 10 Vergütung und Preise

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
  2. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Zusatzleistungen, Sonderleistungen, Mehraufwand, kurzfristige Änderungen, Nacht-, Sonnund Feiertagszuschläge, Anfahrten, Wartezeiten, Materialkosten, Sonderreinigungsmittel, Entsorgungskosten und sonstige nicht vereinbarte Leistungen werden gesondert berechnet.
  4. Wird ein Auftrag kurzfristig erweitert oder geändert, ist die LYOSAFE GmbH berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand angemessen zu berechnen.
  5. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die LYOSAFE GmbH berechtigt, die Vergütung anzupassen, wenn sich Lohnkosten, Mindestlöhne, Tariflöhne, gesetzliche Abgaben, Versicherungsbeiträge, Materialkosten, Energiekosten oder sonstige Kosten wesentlich erhöhen. Die Anpassung ist dem Auftraggeber rechtzeitig in Textform mitzuteilen.

§ 11 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Bei monatlichen Dauerleistungen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus oder nachträglich, je nach Vereinbarung.
  3. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist leistet.
  4. Bei Zahlungsverzug ist die LYOSAFE GmbH berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten und weitergehende Verzugsschäden geltend zu machen.
  5. Die LYOSAFE GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Leistungen vorübergehend zurückzuhalten oder nur gegen Vorkasse zu erbringen, sofern dadurch keine zwingenden gesetzlichen Pflichten verletzt werden.
  6. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von der LYOSAFE GmbH anerkannten Forderungen zulässig.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
  2. Ist keine feste Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Ein wichtiger Grund liegt für die LYOSAFE GmbH insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist, erforderliche Mitwirkungspflichten verletzt, den Zugang zum Objekt nicht ermöglicht, Mitarbeiter der LYOSAFE GmbH gefährdet oder die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht.
  5. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

§ 13 Stornierung und kurzfristige Absage

  1. Wird ein Einzelauftrag durch den Auftraggeber storniert, kann die LYOSAFE GmbH Ersatz für bereits entstandene Kosten und disponierten Aufwand verlangen.
  2. Bei Stornierung weniger als 48 Stunden vor geplantem Leistungsbeginn können bis zu 50 Prozent der vereinbarten Vergütung berechnet werden, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
  3. Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor geplantem Leistungsbeginn können bis zu 80 Prozent der vereinbarten Vergütung berechnet werden, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
  4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 14 Leistungsstörungen und Mängel

  1. Beanstandungen sind der LYOSAFE GmbH unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen.
  2. Die LYOSAFE GmbH erhält Gelegenheit zur Prüfung und, soweit erforderlich, zur Nachbesserung.
  3. Eine Minderung, Zurückbehaltung oder Ersatzvornahme durch den Auftraggeber ist nur nach vorheriger angemessener Fristsetzung zulässig, sofern keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
  4. Unerhebliche Abweichungen, die den Zweck der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Vergütung.

§ 15 Haftung

  1. Die LYOSAFE GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet die LYOSAFE GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die LYOSAFE GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall oder immaterielle Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Die LYOSAFE GmbH haftet nicht für Schäden, die durch unzureichende Informationen, mangelhafte Mitwirkung, fehlerhafte Objektangaben, ungeeignete Materialien, technische Defekte, höhere Gewalt, Eingriffe Dritter oder nicht vorhersehbare Ereignisse entstehen, sofern die LYOSAFE GmbH diese nicht zu vertreten hat.
  6. Eine verschuldensunabhängige Garantie oder Erfolgshaftung wird nicht übernommen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 16 Versicherung

  1. Die LYOSAFE GmbH unterhält eine betriebliche Haftpflichtversicherung im branchenüblichen Umfang.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene Sach-, Gebäude-, Inhalts-, Betriebsunterbrechungsund sonstige Versicherungen aufrechtzuerhalten, soweit dies für das jeweilige Objekt erforderlich ist.
  3. Die LYOSAFE GmbH übernimmt keine Versicherungsdeckung für Risiken, die außerhalb ihres vertraglichen Verantwortungsbereichs liegen.

§ 17 Schlüssel, Zugangsmittel und Objektunterlagen

  1. Übergebene Schlüssel, Transponder, Zugangskarten, Codes und sonstige Zugangsmittel werden von der LYOSAFE GmbH sorgfältig verwahrt.
  2. Die Übergabe und Rückgabe soll dokumentiert werden.
  3. Der Auftraggeber hat Änderungen von Schließanlagen, Codes, Alarmanlagen oder Ansprechpartnern unverzüglich mitzuteilen.
  4. Bei Verlust von Zugangsmitteln haftet die LYOSAFE GmbH nur, soweit der Verlust von ihr zu vertreten ist.

§ 18 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten und objektbezogene Sicherheitsinformationen vertraulich zu behandeln.
  2. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
  3. Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, die LYOSAFE GmbH über besondere datenschutzrechtliche Anforderungen im Objekt zu informieren.
  4. Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 19 Dokumentation und Nachweise

  1. Soweit vereinbart, dokumentiert die LYOSAFE GmbH Kontrollgänge, Reinigungsleistungen, Einsatzzeiten, besondere Vorkommnisse oder sonstige Leistungen.
  2. Dokumentationen dienen der Nachvollziehbarkeit der Leistungserbringung und stellen keine Garantie für das Ausbleiben von Schäden oder Ereignissen dar.
  3. Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen Leistungsnachweise unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang oder Kenntnisnahme mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gelten die dokumentierten Leistungen als anerkannt, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

§ 20 Verhalten bei Gefahr, Notfällen und besonderen Vorkommnissen

  1. Bei Gefahr, Notfällen, Schadensfällen, Straftaten, Brand, Einbruch, Vandalismus, Unfällen oder sonstigen besonderen Vorkommnissen ist die LYOSAFE GmbH berechtigt, angemessene Sofortmaßnahmen zu ergreifen.
  2. Hierzu zählt insbesondere die Information des Auftraggebers, der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Hausverwaltung, Objektleitung oder sonstiger zuständiger Stellen.
  3. Kosten, die durch erforderliche objektbezogene Maßnahmen entstehen, trägt der Auftraggeber, soweit sie nicht durch ein schuldhaftes Verhalten der LYOSAFE GmbH verursacht wurden.

§ 21 Arbeitsschutz und Sicherheit im Objekt

  1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu betreuenden Objekte, Flächen, Arbeitsbereiche und Zugänge sicher und gefahrlos betreten und bearbeitet werden können.
  2. Der Auftraggeber informiert die LYOSAFE GmbH rechtzeitig über besondere Gefahrenstellen, Baustellen, technische Anlagen, Gefahrstoffe, Hygienevorschriften, Zutrittsbeschränkungen und sonstige sicherheitsrelevante Umstände.
  3. Entstehen Gefahren für Mitarbeiter der LYOSAFE GmbH, ist die LYOSAFE GmbH berechtigt, die Leistung bis zur Beseitigung der Gefahr zurückzustellen.

§ 22 Material, Geräte und Verbrauchsmittel

  1. Reinigungsmittel, Geräte, Verbrauchsmaterialien oder Streumittel werden nur gestellt, wenn dies vereinbart wurde.
  2. Werden Materialien durch die LYOSAFE GmbH gestellt, können diese gesondert berechnet werden, sofern sie nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten sind.
  3. Der Auftraggeber hat die LYOSAFE GmbH vorab über besondere Materialanforderungen, Oberflächenempfindlichkeiten, Herstellerangaben oder Verbote bestimmter Mittel zu informieren.

§ 23 Abwerbeverbot und Kundenschutz

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der LYOSAFE GmbH ohne vorherige Zustimmung direkt oder indirekt zu beschäftigen, zu beauftragen oder abzuwerben.
  2. Bei schuldhaftem Verstoß kann die LYOSAFE GmbH eine angemessene Vertragsstrafe verlangen. Die Höhe ist im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
  3. Diese Regelung gilt nur, soweit sie rechtlich zulässig ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt.

§ 24 Referenznennung

  1. Die LYOSAFE GmbH darf den Auftraggeber nur dann als Referenz nennen, wenn der Auftraggeber hierzu zugestimmt hat.
  2. Logos, Marken, Bilder oder Objektinformationen des Auftraggebers dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung verwendet werden.

§ 25 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, extreme Wetterlagen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Energieausfälle, Verkehrsstörungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der LYOSAFE GmbH liegen, befreien die LYOSAFE GmbH für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht, soweit die Leistung dadurch unmöglich oder unzumutbar wird.
  2. Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich über solche Ereignisse und deren voraussichtliche Auswirkungen.

§ 26 Änderungen dieser AGB

  1. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt.
  2. Für bereits geschlossene Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie wirksam vereinbart werden oder der Auftraggeber ihnen zustimmt.
  3. Individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.

§ 27 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der LYOSAFE GmbH.
  3. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig und nicht anders vereinbart, der Sitz der LYOSAFE GmbH.

§ 28 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Die deutsche Fassung dieser AGB ist maßgeblich.